Schulbücher

Unsere Schulbücher

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

auch im Schuljahr 2023/2024 können an unserer Schule die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgeltes ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist natürlich freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Selbstverständlich können Sie auch die Lehrbücher für Ihr Kind selbst anschaffen; eine Schulbuchliste wird auf der Homepage der Lutherschule veröffentlicht werden, sobald alle neu eingeführten Lehrwerke feststehen.

Ausgenommen vom Leihverfahren sind – wie bisher – Zusatzmaterialien wie z.B. Atlanten, Formelsammlungen, Lexika, Wörterbücher, Arbeitshefte, Lektüren etc.

Materialien dieser Art müssen von Ihnen käuflich erworben werden. Welche Zusatzmaterialien jeweils benötigt werden, können Sie auf der Schulbuchliste auf der Homepage der Lutherschule einsehen: http://www.lutherschule.org

Da der vorhandene Bestand an Lernmitteln der Schule für die einzelnen Jahrgänge sehr unterschiedlich ist, einige Lehrbücher nur ein halbes Jahr, andere aber mehrere Schuljahre gebraucht werden, ist es sehr schwierig und auch unübersichtlich, für jede Jahrgangsstufe den exakten Leihpreis zu ermitteln.

Die Lutherschule hat sich daher für einen Pauschalbetrag entschieden, für den Sie alle Lehrbücher für Ihr Kind ausleihen können. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis, der sich an den Vorgaben des Ministeriums orientiert.

Wir liegen mit 60,00 € pro Schuljahr deutlich unter den Vorgaben.

Wenn Sie am Leihverfahren teilnehmen möchten, muss der Leihbetrag, nach Vorgabe der Landesregierung, vorab entrichtet werden.

Bitte reichen Sie den Antrag auf Teilnahme am Leihverfahren bis spätestens 9.6.2023 ein. Den Leihbetrag überweisen Sie bitte ebenfalls spätestens bis zum 9.6.2023 auf folgendes Konto bei der Sparkasse Hannover:

Kontoinhaberin: Gymnasium Lutherschule

IBAN: DE29 2505 0180 0900 1082 66

Verwendungszweck: 2324-LM aktuelle Klasse, Vorname und Name des Kindes

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Zahlungseingänge nach dem Stichtag vom 9.6.2023 – auch bei fristgerechter Abgabe des Antrags auf das Leihverfahren – aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden können. In diesem Fall ist eine Teilnahme am Leihverfahren nicht mehr möglich und die Lehrbücher müssen auf eigene Kosten angeschafft werden.

Wichtige Dokumente zum Download

Antrag für neue Schüler:innen

Antrag für Bestandsschüler:innen

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