Nachmittagsbetreuung

Liebe Eltern,

auch im kommenden Schuljahr bietet die Lutherschule allen Fünft-, Sechst- und Siebtklässlern eine Nachmittagsbetreuung an.

Diese wird von Montag bis Donnerstag jeweils in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr im Hauptgebäude der Lutherschule angeboten. Die Anwesenheit Ihrer Kinder wird wie in einer Arbeitsgemeinschaft ordnungsgemäß kontrolliert und schriftlich vermerkt.

Während dieser Betreuungszeiten gibt es die Möglichkeit die Hausaufgaben unter Aufsicht zu erledigen. Die Kinder haben einen Ansprechpartner, mit dem im Bedarfsfall Fragen der Aufgabenstellung, der methodischen Bearbeitung und, wenn die Sachkompetenz gegeben ist, mögliche Lösungswege gemeinsam angedacht werden können.

Dieses entbindet allerdings in keiner Weise die Eltern von ihrer Pflicht, das Erledigen der Hausaufgaben zu kontrollieren und auf deren Vollständigkeit und angemessene Ausführung zu achten. Weiterhin finden bei Bedarf verschiedene Spielangebote statt.

Wenn Sie sich für dieses Angebot entscheiden, bitten wir Sie, die schriftliche Anmeldung bis spätestens Freitag, 10.09.2015, im Sekretariat oder direkt bei den Nachmittagsbetreuern abzugeben. Damit ist Ihr Kind für ein Schuljahr verpflichtend angemeldet. Sollten Sie die Betreuung nicht mehr benötigen, können Sie zum Halbjahr schriftlich kündigen.

Der erste Termin der Nachmittagsbetreuung ist Montag, 07.09.2015. Sobald Sie Ihr Kind angemeldet haben, kann es an der Betreuung teilnehmen. Wie oft bzw. an welchen Tagen Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen entscheiden Sie selbst. Sobald Ihr Kind allerdings für den Nachmittag von den Betreuungskräften registriert wurde, ist die Teilnahme bis zur gewünschten Uhrzeit verpflichtend. Fehlzeiten werden als solche behandelt.

Bitte weisen Sie Ihr Kind vorsorglich darauf hin, dass während der Nachmittagsbetreuung ein angemessenes Verhalten erwartet wird. Wir behalten uns vor, Schülerinnen und Schüler, die durch Fehlverhalten und nachhaltiges Stören den geregelten Ablauf verhindern, für diesen Tag von der Betreuung auszuschließen und abholen zu lassen. Im Wiederholungsfall könnte ggf. ein genereller Ausschluss erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Heinemann, OStD

Schulleiter

Nachmittagsbetreuung, NEU