Mensa: Wichtiger Hinweis bei kurzfristigem Schulausfall

Bei einem kurzfristigen Schulausfall, bspw. aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse, findet in der Notbetreuung keine Mittagessenversorgung durch den Caterer statt. Da kurzfristige Schulausfälle unvorhersehbar eintreten können, entstehen den Caterern unter Umständen Kosten für die Vorproduktion der Essen. Aufgrund des bei Bestellung der Essen eintretenden Vertragsverhältnisses zwischen Eltern und Caterern ist ein durch den Schulträger angeordneter Schulausfall nicht gleichbedeutend mit einer Abbestellung aller Essen.

Wir wünschen allen Gästen einen

guten Appetit